Kostenübernahme sichern
Die Anmeldung in unserer Kurparkklinik ist für Versicherte aller Privatversicherungen, Beihilfestellen und als Selbstzahler möglich. Wenn Sie Fragen zu den Formalitäten haben, dann helfen Ihnen unsere MitarbeiterInnen der Disposition gern.
Im Vorfeld eines Aufenthaltes in der Kurparkklinik empfehlen wir, sich bei Ihrer Versicherung über die Kostenübernahme zu informieren. So können Sie sicherstellen, welche Kosten für den Aufenthalt in der Klinik von Ihrer Versicherung übernommen werden. Bitte klären Sie auch ab, welche Leistungen mit Ihrem Versicherungstarif abgedeckt sind.
Rechtliche Grundlagen:
Als Versicherter einer Privaten Krankenversicherung haben Sie Anspruch auf die Erstattung der entstehenden Behandlungskosten. Dem mit Ihrer Krankenversicherung abgeschlossenen Vertrag können Sie die detaillierten tariflichen Bedingungen zur vollständigen Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse entnehmen.
Bitte beachten Sie, dass bei einigen Privatversicherungen die Kosten für eine Rehabilitationsbehandlung nur teilweise mitversichert sind, so dass Sie ggf. mit einem Selbstbehalt rechnen müssen. Wir beraten und unterstützen Sie gerne in der Kommunikation mit Ihrer Krankenversicherung.
Informationen zur Abrechnung:
Die meisten Versicherten haben einen Anspruch auf vollständige oder teilweise Übernahme der Kosten. Üblicherweise ist davon auszugehen, dass Sie in Vorleistung bei Ihrer Versicherung treten müssen. Deshalb ist es hilfreich, vor Beginn des Rehabilitationsaufenthaltes eine Kostenübernahmeerklärung der Krankenversicherung einzuholen.
Pauschalabrechnung: RehabilitandInnen, die einen sogenannten Basis- oder Standardtarif mit ihrer privaten Krankenversicherung abgeschlossen haben, wird eine Rechnung mit einer Tagespauschale ausgestellt. Mit dieser Tagespauschale ist der gesetzlich vereinbarte Standard vergütet und kein Selbstbehalt zu erwarten.
Einzelleistungsabrechnung: Grundsätzlich erhalten privat versicherte RehabilitandInnen, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler über ihren Aufenthalt eine Rechnung mit allen einzeln aufgeführten Positionen. Ein Selbstbehalt ist auf Grund des gehobenen Standards und der exzellenten geleisteten Qualität möglich.
→ Hier finden Sie Informationen für die Privatrehabilitation (Privatbehandlung)