Mit Ihrer Anmeldung auf der Grundlage unseres aktuellen Kataloges oder eines aktuellen Angebotes oder Sonderangebotes bzw. Last-Minute-Angebotes bieten Sie dem Reiseveranstalter, der Klinikgesellschaft Heilbad Heiligenstadt mbH, den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen und weiteren Teilnehmern, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Reisevertrag kommt mit Annahme der Anmeldung und einer schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter zustande. Diese Bestätigung kann bei der Reiseanmeldung für ein Pauschalarrangement mit Übernachtungsleistungen auch durch den Beherbergungsbetrieb im Auftrage der Klinikgesellschaft Heilbad Heiligenstadt erfolgen. Gibt der Reisende eine Buchungserklärung weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn ab, kommt der Reisevertrag ebenso zustande, wenn der Reiseveranstalter keine Reisebestätigung mehr aushändigt. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot der Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Anmelder nicht widerspricht. Mit der Reiseanmeldung für Angebote ohne Badearztkonsultation(en) wird dem Veranstalter erklärt, dass sich der/die Reiseteilnehmer grundsätzlich gesund fühlen und die Buchung lediglich dem Zwecke der Verbesserung des allgemeinen Wohlbefindens bzw. aus reiner Annehmlichkeit erfolgt. Bei Reiseanmeldungen für Personen unter 16 Jahren ist für alle Anwendungen eine ärztliche Konsultation oder Empfehlung notwendig.
Die Abrechnung erfolgt bei Pauschalarrangements mit Übernachtungsleistungen über den jeweiligen Beherbergungs-betrieb. Detaillierte Informationen hierzu können Sie der jeweiligen Reisebestätigung entnehmen. Bei Angeboten ohne Übernachtungsleistungen bzw. bei separater, eigenverantwortlicher Buchung einer Unterkunft zahlen Sie bitte den Preis für die Anwendungen nach Anreise an der Rezeption des Hauses in bar bzw. mit EC-Karte. Bei Buchung von lediglich einer Übernachtung in einem Beherbergungsbetrieb wird die Bezahlung in bar direkt bei Anreise fällig. Bei Buchung von bis zu drei Übernachtungen in einem Beherbergungsbetrieb wir die Bezahlung bei Abreise in bar bzw. mit EC-Karte fällig. Bei Reiseanmeldungen für Personen unter 16 Jahren ist für alle Anwendungen eine ärztliche Verordnung oder Empfehlung notwendig. Alle Preise verstehen sich inklusive der derzeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von 7% bzw. 19%.
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen des aktuellen Prospektes, des Internets bzw. der Sonderangebote, so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Der Veranstalter behält sich Änderungen vor, die auf sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen beruhen und über die der Anmelder vor der Buchung informiert wird. Nach Vertragsabschluss sind nur unerhebliche Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen gestattet, die dem Anmelder unverzüglich mitgeteilt werden.
Ein Reiserücktritt ist jeder Zeit vor Reisebeginn möglich. Maßgeblich ist der schriftliche Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Wenn Sie zurücktreten oder wenn Sie nicht antreten aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, können wir entsprechende Stornogebühren für unsere Aufwendungen verlangen:
Stornogebühren (vom Reisepreis):
s 35. – 22. Tag vor Reisebeginn 25%
s 21. – 14. Tag vor Reisebeginn 40%
s 13. – 01. Tag vor Reisebeginn 80%
s Nichtantritt ohne Rücktrittserklärung 100%
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Für den Abschluss einer solchen Versicherung können Sie das Formular mit Überweisungsträger der ELVIA Reiseversicherungsgesellschaft, 81536 München, benutzen oder die gewünschte Versicherung online abschließen.
Im Fall von Änderungen und Umbuchungen nach Vertragsabschluss seitens des Anmelders kann der Veranstalter ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 10,00 €, soweit er nicht eine höhere Entschädigung nachweist, verlangen. Bis zu Reisebeginn kann der Anmelder sich bei der Durchführung der Reise von einem Dritten ersetzen lassen. Hierdurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Ersteren. Der Veranstalter kann der Ersatzperson widersprechen, wenn diese den besonderen Reiseanforderungen nicht genügt. Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam ein Doppel- oder Mehrbettzimmer gebucht haben und keine Ersatzperson an die Stelle eines zurückgetretenen Teilnehmers tritt, so sind wir berechtigt, den vollen Zimmerpreis (z.B. Einzelzimmerzuschlag) zu fordern.
Im Reisepreis sind keine Reiseversicherungen enthalten. Wir empfehlen Ihnen daher den Abschluss einer Reiseversicherung (Krankheit, Rücktritt u.s.w.)
Der Veranstalter kann den Reisevertrag vor oder nach Reiseantritt ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Reise ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt.
Nimmt der Reisende einzelne Leistungen nicht in Anspruch, behält gleichwohl der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis.
Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Diese besteht in der Beseitigung des Reisemangels bzw. in der Bereitstellung einer gleichwertigen Ersatzleistung. Der Veranstalter kann die Abhilfe bzw. die Bereitstellung einer gleichwertigen Ersatzleistung verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wird die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt und erfolgt in angemessener Frist keine Abhilfe, kann der Reisende den Vertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Er schuldet dem Reiseveranstalter, den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises.
Der Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden gering zu halten. Er ist verpflichtet, seine Beanstandungen dem Veranstalter unverzüglich zu Kenntnis zu geben. Unterlässt es der Reisende, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
Die Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden vom Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Der Veranstalter haftet nicht bei vermittelten Angeboten.
Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Leistungen hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Veranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages zur Folge.
Der Reisende kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
EU-Verbraucherschlichtungsstelle
Wir sind verpflichtet, Sie über den Link zur Online-Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten, gemäß der EU-Verordnung Nr. 524/2013 zu informieren: » Link zur EU-Online-Plattform
Unsere E-Mail Adresse: info(at)kghh.de
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.