Wir laden Sie ein, zu einem nicht alltäglichen Gesundheitserlebnis inmitten einer zauberhaften Natur, fernab von den Zwängen des Alltags. In Heilbad Heiligenstadt wird die Umgebung als erlebenswerte Landschaft sehr erfolgreich in ein wohlabgestimmtes Rehabilitationsprogramm einbezogen. Die waldreiche Region bietet intakte Natur, gepaart mit einem breiten touristischen Angebot. Rad fahren, Reiten, Schwimmen oder Wandern - hier können Sie sich ausprobieren, Abstand zu Ihren Sorgen gewinnen und Mut zur Muße finden.
Maßnahmen im Rahmen der Rehabilitation sollen es Ihnen ermöglichen, besser mit krankheitsbedingten Problemen umzugehen oder gesundheitliche Schäden zu mindern.
Rehabilitation hat für viele unserer Rehabilitanden nicht nur den Sinn, weitere Erkrankungen (körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigungen) abzuwehren. Sie ist viel mehr auch der entschlossene Weg, dauerhafte Einschränkungen im Alltag abzuwenden. Um Ihnen dies zu erleichtern, arbeiten unsere Ärzte, unser Pflegeteam und unsere Therapeuten interdisziplinär eng zusammen und erstellen Ihnen einen individuellen Maßnahmenplan. So können Sie bald wieder Ihre volle Leistungsfähigkeit zurückgewinnen.
Bevor wir Sie in unserer Kurparkklinik begrüßen dürfen, ist es erforderlich, dass Ihr Hausarzt die Maßnahme, für die zu behandelnden Indikationen, beim jeweiligen Kostenträger beantragt. Ihr Kostenträger muss der stationären Rehabilitation zustimmen.
Sie haben weitere Fragen? Gerne helfen Ihnen unsere Mitarbeiter vor Ort oder unter 03606 663-625 weiter.
Die Anschlussrehabilitation (AR) ist eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme, die direkt (spätestens aber nach 2 Wochen) im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt durchgeführt wird.
Nach Krankheiten oder schweren Operationen ist es notwendig, dass Sie Ihre verlorengegangenen Fähigkeiten wiedererlangen und an die Belastungen des Alltags- und Berufslebens wieder herangeführt werden.
Die Fürsorge unserer Mitarbeiter, die Therapiemöglichkeiten sowie nicht zuletzt das Ambiente unserer Rehaklinik und die umgebende Natur werden Ihnen helfen. Im fachgerechten interdisziplinären Team werden wir Sie rasch mit gezielten Therapien dabei unterstützen, Ihre körpereigenen Funktionen wiederaufzubauen und zu trainieren.
Um im Anschluss an Ihren Krankenhausaufenthalt zu uns zu kommen, geben Sie im Antragsformular Ihrer Krankenversicherung an, dass Sie die Maßnahme in unserer „Kurparkklinik – Fachklinik für Orthopädie und Innere Medizin, Felgentor 4, 37308 Heilbad Heiligenstadt“ durchführen möchten. Bei der Antragstellung hilft Ihnen der Sozialdienst oder Ihr behandelnder Arzt des Akutkrankenhauses gern.
Sie haben weitere Fragen? Gerne helfen Ihnen unsere Mitarbeiter vor Ort oder unter 03606 663-613 weiter.
Möchten Sie lieber Reha-Leistungen tagsüber in der Reha-Einrichtung in Anspruch nehmen und abends wieder nach Hause? Dann ist die ganztägig ambulante Rehabilitation das Richtige für Sie.
Die Kurparkklinik bietet diese Möglichkeit für den kardiologischen Bereich an. Der medizinisch-therapeutische Umfang entspricht dem der stationären Leistung. Das ambulante Angebot erleichtert Ihnen jedoch die Integration in das berufliche und soziale Umfeld und fördert durch die Einbeziehung der Lebenswirklichkeit in die rehabilitativen Bemühungen die Aktivierung des Selbsthilfepotentials.
Die persönlichen (medizinischen) und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sind dieselben wie bei der stationären Rehabilitation. In einigen Fällen können die Reha-Ziele allerdings mit einer stationären Reha besser erreicht werden, deshalb sollten Sie Ihren Wunsch im Vorfeld mit Ihrem behandelnden Arzt besprechen.
Bitte beachten Sie: Die einfache Fahrzeit zur Reha- Einrichtung sollte nicht länger als 45 Minuten betragen.
Sie haben weitere Fragen? Gerne helfen Ihnen unsere Mitarbeiter vor Ort oder unter 03606 663-613 weiter.
Die ambulante Anschlussrehabilitation (AR) ist eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme, die direkt (spätestens aber nach 2 Wochen) im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt durchgeführt wird. Bei der ganztägig ambulanten Anschlussrehabilitation finden Therapien und Anwendungen tagsüber (über 4-6 Stunden) in unserer Rehaklinik statt. Abends geht es dann wieder nach Hause. Der medizinisch-therapeutische Umfang entspricht dem der stationären Leistung. Ziel ist es, Ihre Genesung mit den richtigen Maßnahmen und bequem in Wohnortnähe zu unterstützen.
Die persönlichen (medizinischen) und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sind dieselben wie bei der stationären Rehabilitation. In einigen Fällen können die Reha-Ziele allerdings mit einer stationären Reha besser erreicht werden, deshalb sollten Sie Ihren Wunsch im Vorfeld mit Ihrem behandelnden Arzt besprechen.
Bitte beachten Sie: Die einfache Fahrzeit zur Reha- Einrichtung sollte nicht länger als 45 Minuten betragen.
Sie haben weitere Fragen? Gerne helfen Ihnen unsere Mitarbeiter vor Ort oder unter 03606 663-613 weiter.
Was ist das Besondere an der MBOR?
Die heutige Arbeitswelt stellt für viele Menschen eine große Herausforderung dar. Neben der steigenden
Lebensarbeitszeit erfordern die Arbeitsinhalte ein hohes Maß an Flexibilität und die Bereitschaft zu lebenslangem Lernen. Dadurch können zusätzlich psycho-soziale Belastungen entstehen. Die Folge sind häufig
besondere berufliche Problemlagen, welche eine erfolgreiche Fortsetzung oder Wiedereingliederung in das Erwerbsleben behindern. Die Medizinisch - beruflich orientierte Rehabilitation (MBOR) bietet ein Behandlungsangebot mit dem Ziel, die Arbeitsfähigkeit zu erhalten oder wiederzuerlangen,
und die Rückkehr in das Berufsleben zu erleichtern.
Unsere Therapie für Sie:
Die Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation (Stufe B) umfasst neben medizinischen ebenso berufs-orientierte und psychologische Therapiebausteine.
Weiterhin erfolgt eine intensive Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst der Klinik.
Ein interdisziplinäres Team legt zu Beginn der Rehabilitation das weitere Vorgehen fest. Im Rahmen der MBOR-Diagnostik wird die individuelle berufliche Leistungsfähigkeit möglichst objektiv ermittelt.
Zur MBOR-Diagnostik gehören z.B. körperliche Funktionstests oder Testverfahren zur Einschätzung von psychosozialen Belastungen, je nachdem, in welchen Bereichen Beeinträchtigungen vorhanden sind. Das Ergebnis der MBOR-Diagnostik bildet zusammen mit den medizinischen Befunden die Grundlage für die Einschätzung des Leistungsbildes.
Dieses Leistungsbild wird mit den bestehenden oder angestrebten Arbeitsplatzbedingungen abgeglichen. Dort, wo sich Abweichungen ergeben, können gezielte Therapien eingesetzt werden (z.B. Arbeitsplatztraining).
Dabei wird die Arbeitsplatzsituation simuliert und Bewegungsabläufe, welche für die Ausübung der Tätigkeit notwendig sind, individuell trainiert.
Die Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung (BGSW) ist eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme zu Lasten der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie wird gegebenenfalls im unmittelbaren Anschluss an die Akutbehandlung von Arbeitsunfällen eingeleitet.
Ziel der BGSW ist die möglichst vollständige Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit des Unfallversicherten in seinem angestammten Beruf und somit die Vermeidung beziehungsweise Verringerung einer möglichen Erwerbsunfähigkeit.
Sie sind privat versichert und suchen eine Rehabilitationseinrichtung mit Zulassung? Die Kurparkklinik – Fachklinik für Orthopädie und Innere Medizin verfügt über eine Konzession nach § 30 Gewerbeordnung und ist somit als beihilfefähiges Sanatorium anerkannt.
Als Privatversicherter genießen Sie in unserer Klinik eine gehobene, komfortable Zimmerausstattung und verschiedenen Serviceangeboten.
Die Kostenübernahme für eine Rehabilitation oder eine Anschlussrehabilitation ist bei der Privaten Krankenversicherung davon abhängig, in welchem Umfang Sie mit Ihrer Versicherung einen Vertrag geschlossen hat. Der Versicherungsschutz sollte vor Antritt der Reha geklärt sein. Gern sind wir Ihnen auch zu Vertragsmodalitäten, ob mit oder ohne Wahlarztvertrag, behilflich.
Sie haben weitere Fragen? Gerne helfen Ihnen unsere Mitarbeiter vor Ort oder unter 03606 663-613 weiter.
Gesetzlicher Anspruch:
Nach dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz vom 01.01.2013 hat der pflegende Angehörige nun einen gesetzlichen Anspruch auf eine “Kur”-maßnahme. Der entsprechende Antrag wird vorab vom Pflegenden bei seinem Kostenträger (Krankenkasse, Renten-versicherung) gestellt und sollte hier unkompliziert bewilligt werden.
Für den Bewilligungszeitraum der “Kur” muss parallel ein Pflegeplatz für den zu Pflegenden in einer Pflegeeinrichtung, z.B. zur Verhinderungs- bzw. Kurzzeitpflege, gefunden werden.
Unser Ziel ist es, die körperliche und seelische Gesundheit pflegender Angehöriger nachhaltig zu stärken. Durch die Anwendungen und Therapien, aber auch durch Zeit, die Sie nach eigenen Bedürfnissen gestalten können, werden Sie sich in unserem Haus erholen und neue Kraft für Ihren Alltag schöpfen.
In unserer Kurparkklinik - Fachklinik für Orthopädie & Innere Medizin bieten wir in Kooperation mit einem zertifizierten Ambulanten Pflegedienst folgende Möglichkeiten zur Unterbringung des zu Pflegenden während der Rehabilitationsmaßnahme des pflegenden Angehörigen:
A: Aufnahme des Pflegebedürftigen im Zimmer des pflegenden Angehörigen:
Die Aufnahme des zu Pflegenden kann in unserem Haus bis zur Pflegestufe II erfolgen. Die Mitarbeiter des Ambulanten Pflegedienstes kommen in unser Haus zum Angehörigen und übernehmen die erforderlichen Pflegeleistungen nach individueller Absprache.
B: Betreuung und Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung in Heilbad Heiligenstadt:
Die 24-Stunden-Betreuung des zu Pflegenden erfolgt vorzugsweise durch den Ambulanten Pflegedienst “Curamus”, direkt im Nachbargebäude zu unserer Kurparkklinik. Darüber hinaus haben wir weitere Partner vor Ort, die für die Verhinderungs-pflege zugelassen sind. Ein Anspruch auf Abrechnung einer Kurzzeitpflege kann im Einzelfall durch die Pflegeeinrichtung geprüft werden.
Mit der Kostenzusage Ihrer Rehabilitationsmaßnahme reichen Sie als pflegender Angehöriger dann den Antrag auf Verhinderungs- ggf. Kurzzeitpflege bei der Pflegekasse ein.
Sie haben weitere Fragen? Gerne helfen Ihnen unsere Mitarbeiter vor Ort oder unter 03606 663-625 weiter.
Reichen ambulante Vorsorgemaßnahmen nicht aus, kann Ihnen Ihre Krankenkasse eine stationäre Vorsorgemaßnahme bewilligen. Diese umfasst die stationäre Behandlung mit Unterkunft und Verpflegung.
Die stationäre Vorsorgemaßnahme soll Ihre bereits geschwächte Gesundheit verbessern und dadurch eine in absehbarer Zeit drohende Krankheit oder Pflegebedürftigkeit verhindern. Die Maßnahme soll Ihnen Hilfe zur Selbsthilfe sein. Nach der Vorsorge sollen Sie in der Lage sein, eigenverantwortlich Ihre Gesundheit zu stärken.
Sie haben weitere Fragen? Gerne helfen Ihnen unsere Mitarbeiter vor Ort oder unter 03606 663-625 weiter.
Die ambulante Vorsorgekur kennt man unter vielen Namen, wie z.B. freie Badekur, Offene Badekur, Vorsorgekur oder auch nur einfach „klassische Badekur“. Die heute offiziell korrekte Bezeichnung ist da schon etwas sperriger: „Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten“.
Die Badekur soll dafür sorgen, dass Sie gar nicht erst krank werden. Diese Leistung (wie alle ambulanten Maßnahmen) sollen stationäre Aufenthalte vermeiden. Daher gilt, zunächst die ambulanten Reha- und Kurmöglichkeiten zu testen, bevor an stationäre Rehaaufenthalte gedacht werden muss.
Eine Badekur im herkömmlichen Sinne ist eine Mischung aus Baden, Entspannung und Physiotherapie. Auch das ortsgebundene Heilmittel (in Heilbad Heiligenstadt ist es die Sole) spielt eine große Rolle. Der Therapieplan wird gemeinsam mit dem Badearzt des Kurortes erstellt. Die Anwendungen und die Unterkunft können Sie dann in der Kurparkklinik in Anspruch nehmen.
Ihr Hausarzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der "ambulanten Vorsorgeleistung" und leitet den Kurantrag für die Badekur an Ihre gesetzliche Krankenkasse zur Überprüfung weiter. Nach Genehmigung erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse eine Kostenübernahmebescheinigung in Form eines Badearzt- oder Kurarztscheins. Vereinbaren Sie unbedint rechtzeitig mit uns einen Termin für Ihren Kuraufenthalt in unserer Kurparkklinik. So können wir einen reibungslosen Ablauf gewährleisten.
Sie haben weitere Fragen? Gerne helfen Ihnen unsere Mitarbeiter vor Ort oder unter 03606 663-677 weiter.
IRENA erfolgt im Anschluss an eine Rehabilitationsmaßnahme.
Ziel ist die Stabilisierung und der Ausbau des von Ihnen in der Rehabilitation erlangten Therapieerfolges.
Die Empfehlung zur IRENA (Einleitung) erfolgt bereits durch den Arzt in der Rehabilitationsklinik.
Sprechen Sie noch während der Rehabilitationsmaßnahme mit dem behandelnden Arzt Ihrer Einrichtung über eine mögliche Teilnahme am Nachsorge-Programm IRENA.
Sie haben weitere Fragen? Gerne helfen Ihnen unsere Mitarbeiter vor Ort oder unter 03606 663-183 weiter.